In welchem Bereich des Versicherungsrechts Sie auch immer eine Beratung benötigen, Rechtsanwalt Dr. Tamm steht kompetent an Ihrer Seite, wenn es um die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte geht.
Die Kanzlei Dr. Tamm bietet Beratung auf Fachanwaltsniveau, Dr. Tamm ist sowohl Fachanwalt für Medizinrecht als auch Fachanwalt für Versicherungsrecht. Beide Gebiete werden umfassend von ihm betreut. Im Medizinrecht hat er sich dabei besonders auf das Arzthaftungsrecht (Haftung für Behandlungsfehler, insbesondere Geburtsschäden) spezialisiert. Im Versicherungsrecht bildet das Recht der Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung (Durchsetzung von Krankentagegeld und von Renten wegen Berufsunfähigkeit) sein Spezialgebiet.
Aber nicht nur dort, sondern auch im Bereich Unfallversicherung, Krankenversicherung und Lebensversicherung stellen sich stets und zum Teil sehr komplexe medizinische Fragen, und profitieren die Mandanten besonders davon, dass Dr. Tamm auch Fachanwalt für Medizinrecht ist. Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn es um Schmerzensgeld aufgrund eines Personenschadens geht. Dr. Tamm verfügt aufgrund seiner Tätigkeit im Medizinrecht über langjährige Erfahrung mit der Durchsetzung von Schmerzensgeld und den daneben bestehenden weiteren Schadensersatzansprüchen. Nicht selten sind die materiellen Schadensersatzansprüche des Geschädigten, z.B. wegen Einkommenseinbußen, höher als sein Anspruch auf Schmerzensgeld, ein Umstand, der vielen Geschädigten nicht bewusst ist, was dazu führen kann, dass sie sich vorschnell mit einer auf den ersten Blick großzügigen Zahlung der Versicherung zufrieden geben.
Vor allem im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung berät Dr. Tamm seine Mandanten seit vielen Jahren bereits im Zusammenhang mit der Antragsstellung. Gerade dort, im Antragsverfahren, kommt es darauf an, dass die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden, damit die Ansprüche nicht bereits an einer fehlerhaften Antragstellung scheitern. Gerade in diesem Stadium machen Versicherungsnehmer ohne fachliche Beratung immer wieder Fehler, die später schlimmstenfalls gar nicht mehr zu korrigieren sind. Dementsprechend raten auch Verbraucherschützer dazu, sich bereits in diesem Stadium fachkundig beraten zu lassen, beispielsweise durch einen auf dieses Gebiet spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Selbstverständlich beschränkt sich die Tätigkeit der Kanzlei nicht auf die genannten Bereiche, sondern wird das gesamte Versicherungsrecht umfassend betreut. Auch im Bereich Sachversicherung (z.B. Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Kasko-Versicherung) und dem Recht der Haftpflichtversicherung bietet die Kanzlei fachkundige Beratung und Vertretung in und außerhalb von Gerichtsverfahren.
Informationen zum gesamten Leistungsspektrum der Kanzlei erhalten Sie unter:
www.tamm-law.de
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