Wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung, so existieren auch im Bereich der Unfallversicherung eine Vielzahl von Stolpersteinen, die von Versicherungsnehmern übersehen werden können. Die Versicherungsbedingungen sehen enge Fristen vor, die unbedingt einzuhalten sind, um Ansprüche nicht zu gefährden. Dabei zeigt die Erfahrung der Kanzlei, dass diese Fristen und die Anforderungen an die einzureichenden Nachweise teilweise selbst Versicherungsvermittlern nicht geläufig sind, so dass eigentlich berechtigte Ansprüche von Versicherungsnehmern unnötig in Gefahr geraten.
Angesichts der existentiellen Bedeutung der Leistungen aus der Unfallversicherung sollte frühzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch genommen werden, um dem Antrag auf Gewährung von Leistungen zum Erfolg zu verhelfen.
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